CGM TURBOMED
Abrechnungs- und Stichtagsupdate
Informationen zum Abrechnungs- und Stichtagsupdate zu Q1/2026 – Version 26.1.1.6820
- Änderung der Lokalisationsangaben bei der OPS-Erfassung zum 01.01.2026
- Erweiterung des Formulars Muster 9 (Neu: "Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes")
- Abkündigung der S3C-Verträge durch die gevko zum 31.12.2025
- Verfügbarkeit von eAU und E-Rezept für Versicherte der Bundespolizei
- der Formulare für die organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE) auf Formularversion 2026
- des KVDT-Prüfmoduls für das Quartal 4/2025
- der KBV-Stammdatenlieferungen für das Quartal 4/2025 und das Quartal 1/2026
- der CGM one DokuAssistent-Anbindung - Individualisierung der Art-Spalte möglich
Beachten Sie, dass die Aktualisierung der folgenden Listen erst nach Erstellung der Abrechnung Q4/2025 und ab dem 01.01.2026 erfolgen darf
Eigene Listen / Diagnosen / Diagnosen
Eigene Listen / Diagnosen / behandlungsfallbezogene Kodierregeln
Eigene Listen / Diagnosen / quartalsübergreifende Kodierregeln
Eigene Listen / Heilmittel / Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmi.
Eigene Listen / Diagnosen / behandlungsfallbezogene Kodierregeln
Eigene Listen / Diagnosen / quartalsübergreifende Kodierregeln
Eigene Listen / Heilmittel / Praxisbesonderheiten und langfr. Heilmi.
Wichtiger Hinweis für Bestandskunden
Um mögliche Engpässe zu vermeiden, steht das Update für Bestandskunden zusätzlich auf unseren internen Download-Servern bereit, sollte die Download-Infrastruktur der CGM vorübergehend überlastet sein.
Zum Download-Center
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und Hinweise zum Update.
Hier finden Sie die aktuellen Service-Downloads von CGM TURBOMED.
In diesem Bereich stehen sowohl die aktuellen Quartals-Updates
als auch aktuellen Service-Packs zum Herunterladen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass zum Downloaden der Update-Versionen
eine Registrierung/Prüfung als CGM TURBOMED-Kunde notwendig ist.
Der Registrierungsvorgang kann – da die Download-Berechtigung
manuell geprüft wird – ggf. mehr als 24 Stunden dauern.














